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DachBei unzureichend gedämmten Dächern kann bis zu 30 % wertvoller Wärmeenergie verloren gehen. Die Energieeinsparverordnung (EnEV) schreibt deshalb die Dämmung des Dachgeschosses vor. In Bestandsgebäuden mussten bis 31. Dezember 2006 nicht begehbare aber zugängliche Geschossdecken über beheizten Räumen so nachgerüstet werden, dass der Wärmedurchgangskoeffizient der Geschossdecken mit einem U-Wert von 0,24 W/(m²K) nicht überschritten wird. Dächer sollen den Wärmedurchgang auf 0,20 – 0,24 W/(m²K) begrenzen. Zur Vermeidung von Wärmeverlusten kommen in aller Regel Dämmschichtdicken zwischen 12-26 cm zum Einsatz. Durch Verwendung von Polyurethan-Hartschaumplatten kann die Dicke reduziert werden auf ca. 8 – 18 cm. Denn PUR-Schäume bieten maximale Dämmwerte schon bei niedrigen Aufbauhöhen und die geringste Wärmeleitfähigkeit aller konventionellen Dämmmaterialien.
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